Club – Spielbetrieb

Club

UWK Tenniscourt
Rembrandtgasse 5
8010 Graz
Tel.: 0316 32 35 31
Bankverbindung: Stmk. Sparkasse
AT72 2081 5000 0017 2858

Leitung: Mag. Josef Rumpf
Email: josef.rumpf3@gmail.com
Tel.: +43 (0)664 96 04 154

Spielbetrieb

Grundsätzlich dürfen nur ordentliche Mitglieder (Online-Anmeldung) des Tennisclubs die Tennisplätze benutzen. Ausnahmen gelten für STTV-Meisterschaften, Turnieren und Gasteinladungen.

Die Mitgliedschaft begründet sich aus der schriftlichen bzw. elektronischen Anmeldung und der Bezahlung des Clubbeitrages.

Der normale Tennisbetrieb ist von ungefähr Mitte April bis Mitte Oktober (ca. von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr), wobei die Plätze bei Regen und Unbespielbarkeit gesperrt werden. Platzsperren sind im Reservierungssystem ersichtlich und müssen unbedingt beachtet werden. Die Tennisplätze dürfen nur in Tennisschuhen und üblicher Tennisbekleidung bespielt werden

Jedes UWK – Mitglied kann die Anlage in der Tennissaison unter Einhaltung folgender Regeln beliebig oft benützen:

  • Es gibt ein Online-Reservierungssystem für alle 6 Plätze
  • Jedes ordentliche Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen bis zu 6 Platzstunden reservieren
  • Es gibt keine Möglichkeit, nicht gebrauchte Stunden in das nächste 14-Tage-Intervall mitzunehmen
  • Um eine gute Platzauslastung zu gewährleisten, gilt folgende Sonderregel: Reservierungen, die am selben Tag oder am Vortag getätigt werden, belasten das eigene Kontingent NICHT
  • Leider ist es im letzten Jahr öfters passiert, dass Plätze reserviert, aber dann nicht bespielt wurden. Wir bitten im Sinne aller Mitglieder, Reservierungen rechtzeitig zu stornieren, wenn man aus irgendwelchen Gründen nicht spielen kann
  • Plätze sind bei Bedarf für STTV-Meisterschaft, Turniere, Mannschaftstraining und vom Club genehmigte Trainer oder Tenniskurse an bestimmten Tagen freizuhalten. Dies wird in der Regel an der Clubtafel, im Reservierungssystem oder an den Plätzen selbst angekündigt
  • Für die Einhaltung der Regeln ist jedes Mitglied verantwortlich
  • Der Sektionsleiter bzw. die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, jederzeit Weisungen im Sinne dieser Regeln zu geben

Gastspielbetrieb

Es ist möglich, mit Besuchern, Freunden oder Geschäftspartnern (Nichtmitgliedern) gelegentlich bei uns zu spielen, ohne sich auf einer fremden Tennisanlage einmieten zu müssen.

Der Ablauf des Gastspielbetriebes wurde wie folgt festgelegt:

  • Die Hauptspielzeit für Gastspieleinladungen ist von Montag bis Freitag, 11:00 bis 15:00 und ab 19:00.
  • Man kann auch zu anderen Zeiten mit Gästen spielen, wenn genügend Plätze frei sind, müsste aber weichen, wenn sich plötzlich ein Engpass ergibt.
  • Unser Mitglied übernimmt die Verantwortung für den Gast und dessen Auftreten im Club.
  • Ein UWK-Mitglied kann einen Gast (Single), zwei UWK-Mitglieder können ein Doppel einladen.
  • Clubmitglieder, die den Stillhaltebeitrag zahlen, können nicht Gastspieler sein.
  • Das Clubmitglied entrichtet pro Stunde und Platz € 7,– in der Clubkantine.
  • Weiters trägt das Clubmitglied den Namen des/der Gastes/Gäste samt gespielter Zeit und Datum in dem in der Clubkantine aufliegenden Gästebuch ein.
  • Der gleiche Gast kann pro Saison höchstens 5 x eingeladen werden!
  • Die auf unserer Anlage tätigen und vom Spartenleiter Tennis genehmigten Tennislehrer sind als Mitglieder zu betrachten. Eventuelle nicht zum Club gehörende Tennisschüler sind daher die Gastspieler.